- Geringverdiener
- Ge|rịng|ver|die|ner:jmd., der wenig Geld verdient, der nur ein geringes [Arbeits]einkommen hat.
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Geringverdiener,in der Sozialversicherung Bezeichnung für jemanden, dessen monatliches Arbeitsentgelt ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) nicht überschreitet (1997 im alten Bundesgebiet 610 DM, in den neuen Ländern 520 DM). Solange ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße den Betrag von 610 DM unterschreitet, ist dieser Betrag maßgebend. Die Sozialversicherungsbeiträge eines Geringverdieners sind vom Arbeitgeber allein aufzubringen (§ 249 Absatz 2 Nummer1 SGB V, § 168 Absatz 1 Nummer 1 SGB VI, § 171 Absatz 1 Nummer 1 AFG).
Universal-Lexikon. 2012.